Budgetverantwortlichkeiten

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Die jährliche Aufstellung eines Haushalts (Etat) ist die Grundbedingung für eine laufende Kontrollmöglichkeit der Finanzen der Gliederung. Mitunter kann es sinnvoll sein, eigens Budgetverantwortlichkeiten einzuführen. Dies kann z.B. eine Trennung der Aktivitäten (in finanzieller Hinsicht) der Gliederung in ihre Ringe sein. [[ Ein Beispiel:]] Eurer Gliederung stehen im laufenden Haushalt insgesamt 10.000 € aus Förderung für verbandliche Aktivitäten in Sachen Bildung zur Verfügung. Normalerweise führt ihr jährlich Kinderwochenenden, SJ- Seminare, eine JULEICA- Schulung, ein Pfingstcamp und eine Silvesterfahrt durch. Als Vorstand ist es eure Aufgabe, bei der Jahresplanung gemeinsam zu besprechen, wie viele Aktivitäten aus den getrennten Bereichen ihr durchführen möchtet und wie ihr die zur Verfügung stehende Förderung dafür einsetzen wollt. JULEICA- Schulung und Pfingstcamp stellen vielleicht eine Besonderheit dar, da sie für alle Ringe offen sind, verbleiben die SJ- Seminare, die Kinderwochenenden und die Silvesterfahrt. Wir nehmen an, dass eure Ringe gleich stark sind und ihr daher gleich viele Fördermittel für die spezifischen Ringaktivitäten zur Verfügung stellen wollt.

Zur Verwendung zur Verfügung stehende Förderung: 10.000€
JULEICA- Schulung: 1.500 €
Pfingstcamp: 2.000 €
Verbleibende Förderung 6.500 €
F- Ring: 3.250 €
SJ- Ring: 3.250 €

Wenn dies beschlossen ist, gilt es, differenzierte Verantwortlichkeiten für die Budgets zu verteilen, nach Möglichkeit für jede Maßnahme einzeln. So könnt ihr kontinuierlich im Verlauf des Jahres (mindestens einmal zur Jahreshälfte) kontrollieren, wo ihr euch in der Realität mit Bezug auf eure Planung befindet und entsprechend nachsteuern.