Arbeitszeiterfassung: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „Eine eigene Arbeitszeiterfassung dient zur gegenseitigen Absicherung und Kontrolle. Wenn die Arbeitszeiterfassung nicht nur die reinen Zeiten, sondern auch die…“) |
Kim (Diskussion | Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Eine eigene Arbeitszeiterfassung dient zur gegenseitigen Absicherung und Kontrolle. Wenn die Arbeitszeiterfassung nicht nur die reinen Zeiten, sondern auch die Tätigkeiten enthält, kann der Vorstand nachvollziehen, womit sich die*der Hauptamtliche | Eine eigene Arbeitszeiterfassung dient zur gegenseitigen Absicherung und Kontrolle. Wenn die Arbeitszeiterfassung nicht nur die reinen Zeiten, sondern auch die Tätigkeiten enthält, kann der Vorstand nachvollziehen, womit sich die*der Hauptamtliche momentan beschäftigt. Beide Seiten haben einen Überblick über die Überstunden und haben eine Grundlage, um einschätzen zu können, wie viel Zeit zukünftige Aufgaben in Anspruch nehmen werden. Es kann leichter beurteilt werden, ob sich ein bestimmter zeitlicher Aufwand wirklich lohnt oder sich die*der Hauptamtliche nicht besser mit anderen Dingen beschäftigen sollte. |
Aktuelle Version vom 19. Januar 2017, 17:50 Uhr
Eine eigene Arbeitszeiterfassung dient zur gegenseitigen Absicherung und Kontrolle. Wenn die Arbeitszeiterfassung nicht nur die reinen Zeiten, sondern auch die Tätigkeiten enthält, kann der Vorstand nachvollziehen, womit sich die*der Hauptamtliche momentan beschäftigt. Beide Seiten haben einen Überblick über die Überstunden und haben eine Grundlage, um einschätzen zu können, wie viel Zeit zukünftige Aufgaben in Anspruch nehmen werden. Es kann leichter beurteilt werden, ob sich ein bestimmter zeitlicher Aufwand wirklich lohnt oder sich die*der Hauptamtliche nicht besser mit anderen Dingen beschäftigen sollte.