Finanzverantwortung des Vorstandes: Unterschied zwischen den Versionen
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Der Vorstand trägt die Gesamtverantwortung für den Verband (die Gliederung). Im Hinblick auf die Finanzen des Verbands bedeutet dies im Besonderen: | Der Vorstand trägt die Gesamtverantwortung für den Verband (die Gliederung). Im Hinblick auf die Finanzen des Verbands bedeutet dies im Besonderen: Die Verwaltung des Finanzvermögens und die Erstellung und Überwachung eines Haushaltsplanes. | ||
Die Pflicht zur ordnungsgemäßen Buchführung, Zahlung der Abgaben (Steuern, Beiträge, Gebühren) und Abgabe von Steuererklärungen liegt ebenfalls beim Vorstand als gesetzlichem Vertreter. Gegenüber der Mitgliederversammlung ist der Vorstand zur Rechenschaft verpflichtet, gegenüber dem Gesetzgeber und dem Finanzamt ist der Vorstand in der Haftung für Versäumnis und Schaden. | |||
Die Pflicht zur ordnungsgemäßen Buchführung, Zahlung der Abgaben (Steuern, Beiträge, Gebühren) und Abgabe von Steuererklärungen liegt ebenfalls beim Vorstand als gesetzlichem Vertreter. Gegenüber der Mitgliederversammlung ist der Vorstand zur Rechenschaft verpflichtet, gegenüber dem Gesetzgeber und dem Finanzamt ist der Vorstand in der Haftung für Versäumnis und Schaden. | |||
Dem jeweiligen Vorstand obliegt die Regelung (bspw. im Rahmen einer Geschäftsordnung), wer im Tagesgeschäft Entscheidungen mit finanzieller Bedeutung trifft. Vertreter*innen im Rahmen des Gesetzes sind in den meisten Gliederungen die Vorsitzenden (dies regelt die Satzung). | Dem jeweiligen Vorstand obliegt die Regelung (bspw. im Rahmen einer Geschäftsordnung), wer im Tagesgeschäft Entscheidungen mit finanzieller Bedeutung trifft. Vertreter*innen im Rahmen des Gesetzes sind in den meisten Gliederungen die Vorsitzenden (dies regelt die Satzung). |
Aktuelle Version vom 20. Januar 2017, 11:33 Uhr
Der Vorstand trägt die Gesamtverantwortung für den Verband (die Gliederung). Im Hinblick auf die Finanzen des Verbands bedeutet dies im Besonderen: Die Verwaltung des Finanzvermögens und die Erstellung und Überwachung eines Haushaltsplanes.
Die Pflicht zur ordnungsgemäßen Buchführung, Zahlung der Abgaben (Steuern, Beiträge, Gebühren) und Abgabe von Steuererklärungen liegt ebenfalls beim Vorstand als gesetzlichem Vertreter. Gegenüber der Mitgliederversammlung ist der Vorstand zur Rechenschaft verpflichtet, gegenüber dem Gesetzgeber und dem Finanzamt ist der Vorstand in der Haftung für Versäumnis und Schaden.
Dem jeweiligen Vorstand obliegt die Regelung (bspw. im Rahmen einer Geschäftsordnung), wer im Tagesgeschäft Entscheidungen mit finanzieller Bedeutung trifft. Vertreter*innen im Rahmen des Gesetzes sind in den meisten Gliederungen die Vorsitzenden (dies regelt die Satzung).