Finanzverantwortung des Vorstandes

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Der Vorstand trägt die Gesamtverantwortung für den Verband (die Gliederung). Im Hinblick auf die Finanzen des Verbands bedeutet dies im Besonderen: - die Verwaltung des Finanzvermögens - die Erstellung und Überwachung eines Haushaltsplanes

Die Pflicht zur ordnungsgemäßen Buchführung, Zahlung der Abgaben (Steuern, Beiträge, Gebühren) und Abgabe von Steuererklärungen liegt ebenfalls beim Vorstand als gesetzlichem Vertreter. Gegenüber der Mitgliederversammlung ist der Vorstand zur Rechenschaft verpflichtet, gegenüber dem Gesetzgeber und dem Finanzamt ist der Vorstand in der Haftung für Versäumnis und Schaden.

Dem jeweiligen Vorstand obliegt die Regelung (bspw. im Rahmen einer Geschäftsordnung), wer im Tagesgeschäft Entscheidungen mit finanzieller Bedeutung trifft. Vertreter*innen im Rahmen des Gesetzes sind in den meisten Gliederungen die Vorsitzenden (dies regelt die Satzung).