Monetarisierung ehrenamtlicher Arbeit: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Falken-Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
Zeile 1: Zeile 1:
Wenn die finanzielle Förderung nicht ausreichend ist oder sehr hohe Eigenmittelanteile Voraussetzung für eine Förderung sind und finanzielle Eigenmittel nur sehr begrenzt zur Verfügung stehen, muss auf die Ressource zurückgegriffen werden, die zur Verfügung steht: Die von ehrenamtlichen unentgeltlich geleistete Arbeit. Dies kann bedeuten, dass tatsächlich die Kasse durch ehrenamtliche Aktivitäten, mit denen ein Umsatz erzielt wird, aufgebessert wird (Spielmobileinsätze, Getränke- und Essensverkauf, Kinderbetreuung beim 1.Mai… ). In vielen Fällen können Fördermittel verwendet werden um Honorare z.B. an Seminarreferentinnen*innen zu zahlen, welche diese dann an den Verband zurück spenden können. Die so entstehenden Spendeneinnahmen können wiederum als Eigenmittel beim Fördermittelgeber angegeben werden. Im Einzelfall sollte zudem geklärt werden, ob der Fördermittelgeber ggf. auch ohne diesen „Umweg“ bereit ist ehrenamtliche Leistung im Rahmen des Verwendungsnachweises als Eigenmittel anzuerkennen.
Wenn die finanzielle Förderung nicht ausreichend ist oder sehr hohe Eigenmittelanteile Voraussetzung für eine Förderung sind und finanzielle Eigenmittel nur sehr begrenzt zur Verfügung stehen, muss auf die Ressource zurückgegriffen werden, die zur Verfügung steht: Die von ehrenamtlichen unentgeltlich geleistete Arbeit. Dies kann bedeuten, dass tatsächlich die Kasse durch ehrenamtliche Aktivitäten, mit denen ein Umsatz erzielt wird, aufgebessert wird (Spielmobileinsätze, Getränke- und Essensverkauf, Kinderbetreuung beim 1.Mai… ). In vielen Fällen können Fördermittel verwendet werden, um Honorare z.B. an Seminarreferentinnen*innen zu zahlen, welche diese dann an den Verband zurück spenden können. Die so entstehenden Spendeneinnahmen können wiederum als Eigenmittel beim Fördermittelgeber angegeben werden. Im Einzelfall sollte zudem geklärt werden, ob der Fördermittelgeber ggf. auch ohne diesen „Umweg“ bereit ist ehrenamtliche Leistung im Rahmen des Verwendungsnachweises als Eigenmittel anzuerkennen.

Aktuelle Version vom 20. Januar 2017, 13:30 Uhr

Wenn die finanzielle Förderung nicht ausreichend ist oder sehr hohe Eigenmittelanteile Voraussetzung für eine Förderung sind und finanzielle Eigenmittel nur sehr begrenzt zur Verfügung stehen, muss auf die Ressource zurückgegriffen werden, die zur Verfügung steht: Die von ehrenamtlichen unentgeltlich geleistete Arbeit. Dies kann bedeuten, dass tatsächlich die Kasse durch ehrenamtliche Aktivitäten, mit denen ein Umsatz erzielt wird, aufgebessert wird (Spielmobileinsätze, Getränke- und Essensverkauf, Kinderbetreuung beim 1.Mai… ). In vielen Fällen können Fördermittel verwendet werden, um Honorare z.B. an Seminarreferentinnen*innen zu zahlen, welche diese dann an den Verband zurück spenden können. Die so entstehenden Spendeneinnahmen können wiederum als Eigenmittel beim Fördermittelgeber angegeben werden. Im Einzelfall sollte zudem geklärt werden, ob der Fördermittelgeber ggf. auch ohne diesen „Umweg“ bereit ist ehrenamtliche Leistung im Rahmen des Verwendungsnachweises als Eigenmittel anzuerkennen.