Überblick über die Vermögenssituation

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Als Treuhänder des Gesamtvermögens einer Gliederung sollte der Vorstand Bescheid wissen über die finanzielle Situation der Gliederung. Dazu gehören:

  • Wie ist es um die Eigenmittel der Gliederung bestellt?
  • Haben wir Rücklagen gebildet (bspw. eine Betriebsmittelrücklage)?
  • Haben wir aktuell Forderungen gegenüber Dritten (bekommen wir noch Geld von jemandem)?
  • Haben wir Verbindlichkeiten gegenüber Dritten (schulden wir jemandem Geld)?
  • Wie sehen unsere Bestände, unser Anlagevermögen aus (muss bspw. bald ein neuer Bulli angeschafft werden, weil der alte bald auseinanderfällt)?

Diese Informationen bekommen Vorstände von ihrer Geschäftsführung. Der Geschäftsführung obliegt die Verantwortung, diese Informationen dem Vorstand nicht nur regelmäßig zur Verfügung zu stellen, sondern entsprechend verständlich aufzubereiten. Meist sind Vorstandsmitglieder Jugendliche und junge Erwachsene, die sich in aller Regel noch nicht mit Fragen von Bilanzierung, Gemeinnützigkeit, Steuerrecht und weiteren Bereichen der Buchführung in gemeinnützigen Vereinen beschäftigt haben. Trotzdem übernehmen sie für genau diese Bereiche eine haftungsrechtliche Verantwortung und deswegen müssen sie verstehen, was passiert. Wie auch gegenüber dem Finanzamt gilt gegenüber dem Vorstand das Gebot der Klarheit und Verständlichkeit. Geschäftsführungen sollen also ihre Vorstände entsprechend in das Lesen von Bilanzen einführen und sie bei finanziellen Entscheidungen, im Hinblick auf Richtigkeit und Konsequenz beratend begleiten. Deswegen solltet ihr als Vorstände darauf achten, den oft langweilig erscheinenden Punkt „Finanzen“ nicht zu kurz abzuhandeln, sondern euch entsprechend Zeit dafür zu nehmen, durch diesen „Dschungel“ hindurchgeführt zu werden. Erklärende schriftliche Kommentare können hierzu eine Möglichkeit sein.