Anträge: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Warum schreiben, diskutieren und beschließen wir überhaupt Anträge?'''
'''Warum schreiben, diskutieren und beschließen wir überhaupt Anträge?'''  


Bei Mitgliederversammlungen, Konferenzen, Ausschüssen und in Vorständen (kurz: pl. Gre-mien, sing. Gremium) stellen wir in unserem Verband Anträge. (Je nachdem auf welche Ebe-ne des Verbandes wir uns bewegen – Ortsverband, Kreisverband, Unterbezirk, Bezirk, Landes-verband, Bundesverband [kurz: Gliederungen] – gibt es verschiedene Gremien.)
Bei Mitgliederversammlungen, Konferenzen, Ausschüssen und in Vorständen (kurz: pl. Gremien, sing. Gremium) stellen wir in unserem Verband Anträge. (Je nachdem auf welcher Ebene des Verbandes wir uns bewegen – Ortsverband, Kreisverband, Unterbezirk, Bezirk, Landesverband, Bundesverband [kurz: Gliederungen] – gibt es verschiedene Gremien.) Aus unserem sonstigen Alltag kennen wir Anträge meist bloß aus dem Umgang mit Ämtern. Bei ihnen beantragen wir einen Personalausweis, Arbeitslosengeld usw. Auch in den Gremien unseres Verbandes beantragen wir etwas von jemandem. Dieser „jemand“ ist der Teil des Verbandes, für den das Gremium steht, in dem der Antrag gestellt wird. Der Verband „als solcher“ existiert gar nicht, er besteht aus vielen verschiedenen Untergliederungen, die wiederum aus Untergliederungen und letztlich aus unzähligen Menschen bestehen. Wenn wir etwas in einem Gremium beantragen, richtet genaugenommen ein Teil des Verbandes einen Antrag an einen größeren Teil des Verbandes oder den Gesamtverband. Nur durch die Diskussion und den Beschluss dieser Anträge können wir herausfinden, was der Verband möchte.  
Aus unserem sonstigen Alltag kennen wir Anträge meist bloß aus dem Umgang mit Ämtern. Bei ihnen beantragen wir einen Personalausweis, Arbeitslosengeld usw. Auch in den Gremien unseres Verbandes beantragen wir etwas von jemandem. Dieser „jemand“ ist der Teil des Verbandes, für den das Gremium steht, in dem der Antrag gestellt wird.
Der Verband „als solcher“ existiert gar nicht, er besteht aus vielen verschieden Untergliede-rungen, die wiederum aus Untergliederungen und letztlich aus unzähligen Menschen besteht. Wenn wir etwas in einem Gremium beantragen, richtet genaugenommen ein Teil des Verbandes einen Antrag an einen größeren Teil des Verbandes oder den Gesamtverband. Nur durch die Diskussion und den Beschluss dieser Anträge können wir herausfinden, was der Verband möchte.


Paula ist Mitglied im Kreisverband Alexandra-Kollontai-Stadt. Als Mitglied wird sie zur Mitglie-derversammlung eingeladen. Weil sie möchte, dass der Kreisverband im nächsten Monat an der Demo gegen die Abschiebung von Geflüchteten teilnimmt, stellt sie folgenden Antrag an die Mitgliederversammlung:


'''Die Mitgliederversammlung möge beschließen:'''
'''Welche Anträge schreiben wir?'''


''
Anträge können aus sehr unterschiedlichen Gründen gestellt werden und je nach dem, warum sie gestellt werden, unterscheidet sich auch die Form, in der sie gestellt werden. Dabei unterscheidet sich auch, welcher Teil in den tatsächlichen Antrag kommt und welcher Teil in die Antragsbegründung. Die Antragsbegründung wird nämlich nicht mitbeschlossen. Hier ein kurzer Überblick:
„Die Gruppen des Kreisverbands nehmen an der Demo gegen die Abschiebung von Geflüchteten im nächsten Monat statt. Es wird ein Transparent mit dem Slogan ‚Weg mit allen Grenzen! Die Falken Petradorf‘ gemalt und mitgeführt.“''


Paula begründet mündlich, warum sie denkt, dass der Kreisverband an der Demo teilnehmen sollte. Sie hätte den Antrag natürlich auch vorher schriftlich begründen können – z.B. wenn sie gewollt hätte, dass die Genossinnen und Genossen mehr Zeit haben über die Begründung nachzudenken, oder weil sie glaubt, dass sie in Ruhe zuhause besser aufschreiben kann, warum der Kreisverband an der Demo teilnehmen sollte, als in der Aufregung der Mitgliederversamm-lung. Weil sie zuhause aber nicht mehr so viel Zeit hatte und sich traut begründet sie ihren Antrag mündlich.
Die Genoss*innen des Kreisverbands finden den Antrag gut, allerdings möchte Petra, dass das Transparent noch um den Satz „unsere Solidarität ist antinational“ ergänzt wird. Außerdem findet sie, dass man den Passat*innen auch erklären sollte, warum man demonstriert. Dafür soll der Kreisverband ein Flugblatt schreiben, kopieren und verteilen.


Deswegen formuliert Petra einen Änderungsantrag:
'''Anträge mit Aufträgen an den Bundesvorstand'''
 
Die Mitgliederversammlung möge beschließen:
 
'''Zeile 3 einfügen''' nach „Grenzen!“: ''„Unsere Solidarität ist antinational“''
 
'''Zeile 3 einfügen''' nach „mitgeführt.“: ''„Es gründet sich eine Arbeitsgruppe die ein Flugblatt schreibt, dass die Umstehenden auf der Demo über die Situation von Geflüchteten informiert und unsere Forderungen erklärt. Das Flugblatt wird im Büro kopiert und während der Demo verteilt.“''
 
Zuerst wird über Petras Änderungsantrag abgestimmt, wenn die meisten dafür sind, wird der Ursprungsantrag von Paula geändert. Weil Paula Petras Ergänzungen aber gut findet, über-nimmt sie sie einfach in ihren eigenen Antrag. Es muss deswegen nun über den geänderten Gesamtantrag abgestimmt werden. Den finden alle prima und er wird einstimmig angenommen. Nach der Mitgliederversammlung wird gefragt, wer Lust hat in der Arbeitsgruppe mit am Flugblatt zu schreiben. Es melden sich einige Genoss*innen, auch Petra und Paula sind dabei. Es wird außerdem gefragt, wer Lust hat das Transparent zu malen. Auch hierfür finden sich ein paar Genoss*innen.
Als im nächsten Monat die Demonstration stattfindet, kommen alle Gruppen des Kreisverbandes. An der Seite des Falken-Blocks wird gut sichtbar das Transparent getragen und viele Genoss*innen verteilen am Rand der Demo das Flugblatt der Arbeitsgruppe an die Passantinnen.
 
In unserem Beispiel stellt Paula einen Antrag an die Mitgliederversammlung ihres Kreisverband, aber sie hätte genauso gut von ihrem Kreisverband zur  Landeskonferenz delegiert werden kön-nen und von dort sogar zur Bundeskonferenz. Dann hätte sie und ihre Genoss*innen sich viel-leicht überlegt, was der Bundesverband machen kann, um Geflüchtete zu unterstützen oder hätten beschlossen einen Antrag zu einem anderen ihrer Anliegen auf der Bundeskonferenz einzubringen – in der Hoffnung, dass viele andere ihr  Anliegen teilen oder von ihm überzeugt werden können.
 
Warum hat Paula überhaupt einen Antrag gestellt? Immerhin hat sie das eine halbe Stunde am Schreibtisch gekostet, die sie lieber anders verbracht hätte und sie musste sich auch noch überlegen, wie sie ihren Antrag begründen möchte. Wenn wir auf dem Amt einen Personalausweis beantragen, ist klar was wir wollen: nämlich, dass das zuständige Amt einem einen Ausweis für uns ausstellt. An unserem Beispiel sehen wir, dass auch Paula etwas mit ihrem Antrag erreichen wollte. Sie fand richtig, dass der Kreisverband sich an der Demo beteiligt. Zunächst einmal ist das aber bloß ihr Wunsch. Sie kann für die anderen nicht entscheiden, was diese machen sollen. Aber die anderen sind wie sie selbst Mitglied bei den Falken. Offenbar haben sie etwas gemeinsam und wollen sich auch gemeinsam darüber verständigen, was sie tun. Deswegen treffen sie sich, um gemeinsam ihre Arbeit, ihre Positionen und Aktivitäten zu beraten. Die Gremien unseres Verbandes sind der Ort, an dem wir diskutieren können, was erst mal nur unser Wunsch ist, aber zum Tun unseres Verbandes und damit zu einem gemeinsamen Tun von vielen wird. Der Antrag, seine Diskussion und sein Beschluss oder seine Ablehnung sind die Art und Weise, wie sich der Wunsch eines Mitglieds in die gemeinsame Handlung des Verbandes umsetzt.
 
Doch gemeinsames Handeln des Verbandes kann vieles bedeuten. Auf Ebene des Kreisver-band ist die gemeinsame Aktion der Gruppen einfach zu organisieren. Auf der Ebene des Landesverbandes oder gar des Bundesverbandes jedoch viel schwierigen.  Es können sich gar nicht alle Mitglieder ohne weiteres gemeinsam treffen. Es wäre schon schwierig einen Raum zu finden und die Fahrtkosten zu finanzieren, aber es ist fast unmöglich, dass tausende gemeinsam diskutieren. Deswegen treffen sich z.B. zu Bundeskonferenzen 140 Delegierte des gesamten Verbandes. Und weil sie vor Ort aktiv sind können sie den Bundesverband, als sol-chen, auch nicht einfach mit Leben füllen. Sie müssen vielmehr einen Vorstand wählen, der für den Verband handelt, der Veranstaltungen plant und organisiert, sich für den Verband öffentlich gegenüber anderen oder der Öffentlichkeit äußert usw. Dieser Vorstand wird von den Delegierten der Bundeskonferenz gewählt – die wiederum von den Gliederungen delegiert wurden, also in ihrem Auftrag zur Bundeskonferenz fahren – sie sprechen seinen Mitgliedern einerseits ein bestimmtes Vertrauen aus: sie wählen sie als Personen.
 
Sie denken, dass diese gut im Interesse des Verbandes handeln können, auch wenn sie natürlich nicht „der“ Verband sind, sondern selbst bloß Mitglieder mit eigenen Wünschen und Vorstellungen bezüglich des Verbandes. Andererseits aber vertrauen sie nicht nur darauf, dass die Genoss*innen im Vorstand es schon machen werden. Ihre eigenen Wünsche und Vorstellungen vergessen die Delegierten ja nicht, nur weil sie denken, dass der Vorstand den Verband gut vertreten kann. Aber unmöglich kann er alle Wünsche der Mitglieder kenne, noch können ein paar so viele Ideen haben und Themen überblicken wie die 140 Delegierten. Deswegen reicht es nicht einen Vorstand zu wählen. Der Verband muss sich auch Gedanken machen, in welchem Rahmen der Vorstand ihn vertreten soll. „Der“ Verband kann dabei wieder nur heißen: alle müssen ihre Wünsche und Vorstellungen bezüglich des Tuns und Lassens des Verbandes äußern. Sie müssen sie begründen, zur Diskussion stellen und hoffen, dass möglichst viele Genoss*innen dieselben Wünsche und Vorstellungen haben – oder das sie sie mit ihrer Begründung davon überzeugen können, warum ihre Wünsche und Vorstellungen richtig für den gesamten Verband sind.
 
So steckt die Bundeskonferenz den Rahmen ab, in dem der Vorstand aktiv wird und geben ihm entweder Themen zur Auseinandersetzung, eine Richtung für sein Handeln oder konkrete Aufgaben vor. Wo nur ein Rahmen vorgegeben wird, kann der Vorstand sich selbst überlegen, wie er diesen ausfüllt. Dies macht z.B. Sinn, wenn die Konferenz möchte, dass der Bundesvorstand eine Veranstaltung organisiert. Sie beschließt die Veranstaltung und ihr Thema, aber meist nicht das konkrete Datum, die genaue Ausgestaltung der Veranstaltung usw. Die Konferenz kann aber auch nur fordern, dass der Vorstand sich mit einem Thema auseinandersetzt und sich positioniert. Dann kann sie zwar das Thema genauer bestimmte, aber nicht, was die einzelnen Mitglieder des Vorstandes denken – denn das kann niemand festlegen. Die Positionierung des Bundesvorstandes kann die Konferenz sich natürlich hinterher wieder vorlegen lassen und billigen, ändern oder ablehnen. Die Konferenz kann aber auch selbst Positionierungen beschließen, dann kann sie die Mitglieder des Bundesvorstandes zwar nicht zwingen, diese zu teilen, aber sie kann sie darauf verpflichten diese in Ihrer Funktion als Bundesvorstandsmitglieder nach außen zu vertreten.
 
Im Kreisverband ist es einfach. Paula wollte, dass alle gemeinsam, inklusive ihr selbst, etwas tun. Sie kennt ihre Genoss*innen und hat schon vorher geahnt, dass die anderen es auch richtig fin-den, zu der Demo zu gehen. Denn sie haben erst letztens eine Genossin eingeladen, die einen Vortrag gehalten hat, in dem es um die schlechten Lebensbedingungen von Geflüchteten in den Sammelunterkünften in Deutschland ging und um die gefährliche Wege auf denen sie versuchen hierher zu gelangen. Außerdem hat sie schon auf der letzten Demo einige Genoss*innen getroffen. Die anderen fanden ihren Antrag so gut, dass sie sie und Petra zur Landeskonferenz delegiert haben. Dort wurde u.a. die Delegation für die Bundeskonferenz gewählt, denn der Bundesvorstand hatte gerade zu dieser eingeladen. Auch Petra wurde für den Landesverband Delegiert und in etwas weniger als drei Monaten geht es nach Rosa-Luxemburg-Stadt. Weil die Landeskonferenz keine Zeit hatte noch über Anträge zur Bundeskonferenz zu beraten, wurde beschlossen ein Treffen aller Interessierten abzuhalten und die Anträge über den Landesvorstand einzureichen.
Auch Petra geht zu dem Treffen, denn einerseits ist sie neugierig, was die anderen sich für und vom Bundesverband wünschen, anderseits möchte sie aber auch selbst etwas. Immer wieder liest sie in der Verbandszeitung für Jugendlich, der „Die andere Jugendzeitschrift“, und möchte, dass eine Nummer zum Thema Flucht und die Europäischen Außengrenzen erscheint. In der Diskussion über die Anträge kommt außerdem die Idee auf, dass der Vorstand des Verbandes sich einmal grundsätzlich mit dem Thema auseinandersetzen und sich positionieren könnte und ein Seminar zum Thema anbieten könnte. Denn zwischen Petra und Karl kam auf dem Treffen die Diskussion auf, ob die europäischen Außengrenzen ihre Ursache in den Staaten und seiner territoriales Begrenzung haben oder im Rassismus ihrer Regierenden. Und so heißt es in einem Antrag des Landesverbandes:
 
Die Bundeskonferenz möge beschließen:
 
''„ Der Bundesvorstand setzt sich im kommenden Jahren mit dem Thema Flucht und Europäische Außengrenzen auseinander. Dabei diskutiert insbesondere die Frage nach dem Verhältnis von Kapital und Flucht und Staat und der Situation an den Außengrenzen Europas. Im kommenden Jahr bietet der Bundes SJ-Ring ein Seminar zum Thema an, außerdem erscheint eine Ausgabe der „Die Andere Jugendzeitschrift“  mit dem Schwerpunkt „Auf der Flucht nach Europa“".''
 
 
Damit alle schon im Vorfeld den Antrag gut diskutieren können und weil Karl ihn nicht vorstellen möchte, beschließen sie, den Antrag schriftlich zu begründen und das Petra ihn einbringt. Immerhin hat sie im Kreisverband schon etwas geübt. Damit auch Karl üben kann vor der Kon-ferenz seine Wünsche und Vorstellungen zu begründen entschließen sich die beiden, dass Karl mit nach vorn kommen soll und Nachfragen, die sich auf das Thema Rassismus beziehen, be-antwortet und vielleicht spontan noch andere, wenn er sich traut. Sonst macht Petra das. Den Antrag sendet der Vorstand an den Bundesverband. Sechs Wochen vor der Konferenz bekom-men die Delegierten ihre Delegiertenunterlagen. Neben ihrem Antrag finden sie darin einen ganzen Haufen Informationen, die Anträge des Bundesvorstandes und Anträge ausvielen anderen Gliederungen. Alle treffen sich nochmal, um gemeinsam die anderen Anträge zu beraten. Einige finden sie falsch oder wollen sie ergänzen. So gibt es z.B. einen Antrag aus Karl-Liebknecht-Stadt, der eine Positionierung des Bundesverbandes zu den Streiks der letzten Wo-chen fordert und den Petra, Karl und die andere Delegierten nicht entschieden genug finden, außerdem finden sie, dass wer von Solidarität spricht, auch überlegen sollte, wie diese praktisch organisiert werden kann – sie stellen deswegen einen Änderungsantrag.
 
Auf der Bundeskonferenz wird der Antrag ihres Landesverbandes tatsächlich ohne Änderungen beschlossen, auch wenn Petra in der Diskussion noch einige Genoss*innen von der Wichtigkeit des Themas über-zeugen musste und auch Karl hat seine Aufgabe gut erfüllt. Im kommenden Jahr setzt sich der Bundesvorstand deswegen wirklich mit dem Thema auseinander. Als es an die Organisation des Seminars geht, fragt der Buvo im Landesverband von Petra und Karl an, ob diese Ideen dafür haben und Petra schlägt vor die Genossin einzuladen, die schon in ihrem Kreisverband einen Vortrag zum Thema gehalten hat. In der Themenausgabe der „die Andere Jugendzeitschrift“ schreiben beide einen Artikel zum Thema.
   
   
Unser Verband soll sich positionieren, er soll Dinge organisieren, etwas tun usw. Der Verband besteht aber auch zahlreichen Gliederungen und tausenden Einzelnen. Positionen müssen einzelne Ausarbeiten, etwas zu organisieren ist die Arbeit von Einzelnen, bei Aktionen mögen zahlreiche Genoss*innen zusammen kommen, aber auch sie sind alle einzelne. Anträge hel-fen uns Vorstellungen und Wünsche bezüglich unseres Verbandes zur Diskussion zu stellen und zu beschließen. Diese Beschlüsse verpflichten einerseits unsere gewählten Vertreter, die Anträge auch in die Realität umzusetzen. Andererseits geben sie, wenn sie beschlossen werden, den Vorstellungen und Wünschen von Einzelnen eine Form, in der sie – zumindest theoretisch - Vorstellung und Wunsch von vielen sind. Wenn diese Vielen tatsächlich hinter dem stehen, was sie gemeinsam beschlossen haben, dann können sie auch gemeinsam handeln und dann kommt ihrem gemeinsamen Wollen eine Kraft zu, die die Wünsche der Einzelnen nicht haben: zusammen können wir mit unserem Verband einen Unterschied machen. Dabei sind die einzelnen aber nicht egal, im Gegenteil – ohne sie gibt es dieses gemeinsame Wollen und diesen Unterschied nicht: irgendwoher müssen die Ideen, die Wünsche und Hoffnungen, das was zum Wollen und Tun des Verbandes wird, ja kommen und irgendwer muss ja der*diejenige sein, die mit anderen zusammen einen Unterschied in der Welt macht.
Ziele solcher Anträge können z.B. die Erstellung einer Broschüre oder Handreichung sein, die öffentliche oder verbandsinterne Positionierung zu einem Thema, die Berufung einer Arbeitsgruppe oder die Ausrichtung einer Veranstaltung. Ausgeführt werden diese Anträge vom Bundesvorstand. Die zuständige Konferenz muss also nur beschließen, ob sie das Thema vom Bundesvorstand bearbeitet haben möchte. In der Regel ist die Intention ein bestimmtes Thema, das als unterbetrachtet empfunden wird oder auch ein aktueller Anlass. Die Begründung für den Auftrag kommt hier in der Regel in die Begründung und muss nicht mitbeschlossen werden: Der konkrete Auftrag ist der wichtige Teil.




'''Welche Anträge schreiben wir?'''
'''Satzungsändernde Anträge'''


Anträge können aus sehr unterschiedlichen Gründen gestellt werden und je nach dem, warum sie gestellt werden, unterscheidet sich auch die Form, in der sie gestellt werden. Dabei unterscheidet sich auch, welcher Teil in den tatsächlichen Antrag kommt und welcher Teil in die Antragsbegründung. Die Antragsbegründung wird nämlich nicht mitbeschlossen. Hier ein kurzer Überblick:
Satzungsändernde Anträge können nur auf Bundeskonferenzen und nicht als Initiativanträge (s. unten) gestellt werden. Sie müssen mit einer Zweidrittelmehrheit beschlossen werden. Satzungsändernde Anträge ändern, wie der Name bereits sagt, die Satzung, also die den Falken zugrundeliegende Ordnung, in der die Gremien, Organisationsformen und –ebenen und die dazugehörigen Regeln festgelegt sind. Sie werden gestellt, wenn Menschen im Verband der Meinung sind, Teile der [[Satzung]] seien veraltet oder bedürften einer Überarbeitung, z.B. um benachteiligte Gruppen zu stärken, formale Privilegien aufzuheben oder Verfahren einfacher zu gestalten. Die konkrete Satzungsänderung ist hier der Antrag, während die Begründung nicht mitbeschlossen wird.  


'''Anträge mit Aufträgen an den Bundesvorstand'''


Ziele solcher Anträge können z.B. die Erstellung einer Broschüre oder Handreichung sein, die öffentliche oder verbandsinterne Positionierung zu einem Thema, die Berufung einer Arbeitsgruppe oder die Ausrichtung einer Veranstaltung. Ausgeführt werden diese Anträge vom Bundesvorstand. Die zuständige Konferenz muss also nur beschließen, ob sie das Thema vom Bundesvorstand bearbeitet haben möchte.
'''Positionierungen, Resolutionen etc.'''
In der Regel ist die Intention ein bestimmtes Thema, das als unterbetrachtet empfunden wird oder auch ein aktueller Anlass. Die Bründung für den Auftrag kommt hier in der Regel in die Begründung und muss nicht mitbeschlossen werden: Der konkrete Auftrag ist der wichtige Teil.
 
'''Satzungsändernde Anträge'''
 
Satzungsändernde Anträge können nur auf Bundeskonferenzen und nicht als Initiativanträge (s. unten) gestellt werden. Sie müssen mit einer Zweidrittelmehrheit beschlossen werden. Satzungsändernde Anträge ändern, wie der Name bereits sagt, die Satzung, also die den Falken zugrundeliegende Ordnung, in der die Gremien, Organisationsformen und –ebenen und die dazugehörigen Regeln festgelegt sind. Sie werden gestellt, wenn Menschen im Verband der Meinung sind, Teile der Satzung seien veraltet oder bedürften einer Überarbeitung, z.B. um benachteiligte Gruppen zu stärken, formale Privilegien aufzuheben oder Verfahren einfacher zu gestalten.
Die konkrete Satzungsänderung ist hier der Antrag während die Begründung nicht mitbeschlossen wird.


'''Positionierungen, Resolutionen etc.'''
Hier wird es ein bisschen schwammig. Wenn eine Gliederung oder ein Gremium eine Stellungnahme zu einem Thema erarbeitet, kann sie diese durch Konferenzen oder Ausschüsse beschließen lassen. Dadurch erlangt diese Positionierung den Rang einer offiziellen Ausrichtung des Verbandes. Mit Positionierungen müssen nicht zwangsläufig explizite Arbeitsaufträge verbunden sein, implizit ist aber immer der Arbeitsauftrag an den Bundesvorstand und das Bundesbüro, diese Positionierung nach außen zu vertreten, sie zu veröffentlichen und zugänglich zu machen. Deshalb ist hier der gesamte Text inklusive seiner Begründung Teil des Antrags. Oft werden aber auch noch weiterführende Aufträge mit dem Antrag verbunden, wie beispielsweise die Einrichtung einer Arbeitsgruppe oder die Erarbeitung einer Positionierung gegenüber politischen Gremien. In diesem Fall verschwimmen Positionierung mit Aufträgen an den Bundesvorstand. Viele verschiedene Dinge können eine Positionierung sein, von Stellungnahmen zu aktuellen Themen über allgemeine Ausrichtungen, aufgrund bereits längerer Debatten bis hin zu Gesellschaftsanalysen. Positionierungen sollen in der Regel im Verband weit gestreut werden, da es Themen sind, die möglichst breit diskutiert werden sollten.  


Hier wird es ein bisschen schwammig. Wenn eine Gliederung oder ein Gremium eine Stellungnahme zu einem Thema erarbeitet, kann sie diese durch Konferenzen oder Ausschüsse beschließen lassen. Dadurch erlangt diese Positionierung den Rang einer offiziellen Ausrichtung des Verbandes.
Mit Positionierungen müssen nicht zwangsläufig explizite Arbeitsaufträge verbunden sein, implizit ist aber immer der Arbeitsauftrag an den Bundesvorstand und das Bundesbüro, diese Positionierung nach außen zu vertreten, sie zu veröffentlichen und zugänglich zu machen. Deshalb ist hier der gesamte Text inklusive seiner Begründung Teil des Antrags.
Oft werden aber auch noch weiterführende Aufträge mit dem Antrag verbunden, wie beispielsweise die Einrichtung einer Arbeitsgruppe oder die Erarbeitung einer Positionierung gegenüber politischen Gremien. In diesem Fall verschwimmen Positionierung mit Aufträgen an den Bundesvorstand.
Viele verschiedene Dinge können eine Positionierung sein, von Stellungnahmen zu aktuellen Themen über allgemeine Ausrichtungen aufgrund bereits längerer Debatten bis hin zu Gesellschaftsanalysen. Positionierungen sollen in der Regel weit gestreut werden im Verband, da es Themen sind, die möglichst breit diskutiert werden sollten.


'''Änderungsanträge'''
'''Änderungsanträge'''
Änderungsanträge sind (auch rein formal) eine besondere Art der Anträge und werden mit Ä[Nummer] durchnummeriert. Sie werden ausschließlich als Reaktion auf bereits eingereichte Anträge verfasst und können jederzeit, solange ein Antrag noch nicht beschlossen ist, eingereicht werden. Sie wollen Dinge in den gestellten Anträgen verändern, das geht von eher formalen Änderungen (z.B. Satzstrukturen oder Wortwahl) bis hin zu einer Verschiebung des inhaltlichen Fokus, indem z.B. neue Teile dem Antrag hinzugefügt werden oder nicht geteilte Analysen gestrichen werden sollen. Änderungsanträge sind der formale Weg, eigene Positionen in die Auseinandersetzung um Verbandsbeschlüsse und –positionen einzubringen. Sie werden in der Regel mündlich auf der Konferenz begründet. Begründungen werden hier grundsätzlich nicht mitbeschlossen. Wie bereits im Punkt Positionierungen deutlich wurde, lässt sich nicht immer klar trennen, um welche Art von Antrag es sich handelt. So können z.B. Positionierungen eher allgemeine Diskussionsanregungen sein und nur als Auftakt für eine weiterführende Beschäftigung mit dem Thema dienen oder eine Gesellschaftsanalyse mit einer Satzungsänderung verbunden werden. Manchmal werden aus Änderungsanträgen neue Anträge oder ähnliche Anträge werden gegen- oder miteinander diskutiert, sodass klare Trennungen verschwimmen können. Deshalb ist diese grobe Unterscheidung auch nur eine Richtlinie.


Änderungsanträge sind (auch rein formal) eine besondere Art der Anträge und werden mit Ä[Nummer] durchnummeriert. Sie werden ausschließlich als Reaktion auf bereits eingereichte Anträge verfasst und können jederzeit, solange ein Antrag noch nicht beschlossen ist, eingereicht werden. Sie wollen Dinge in den gestellten Anträgen verändern, das geht von eher formalen Änderungen (z.B. Satzstrukturen oder Wortwahl) bis hin zu einer Verschiebung des inhaltlichen Fokus, indem z.B. neue Teile dem Antrag hinzugefügt werden oder nicht geteilte Analysen gestrichen werden sollen. Ändeurngsanträge sind der formale Weg, eigene Positionen in die Auseinandersetzung um Verbandsbeschlüsse und –positionen einzubringen.
Sie werden in der Regel mündlich auf der Konferenz begründet. Begründungen werden hier grundsätzlich nicht mitbeschlossen.
Wie bereits im Punkt Positionierungen deutlich wurde, lässt sich nicht immer klar trennen, um welche Art von Antrag es sich handelt. So können z.B. Positionierungen eher allgemeine Diskussionsanregungen sein und nur als Auftakt für eine weiterführende Beschäftigung mit dem Thema dienen oder eine Gesellschaftsanalyse mit einer Satzungsänderung verbunden werden. Manchmal werden aus Änderungsanträgen neue Anträge oder ähnliche Anträge werden gegen- oder miteinander diskutiert, sodass  klare Trennungen verschwimmen können. Deshalb ist diese grobe Unterscheidung auch nur eine Richtlinie.


'''Das macht einen guten Antrag aus:'''
*Transparenz, Verständlichkeit, möglichst gut erklären, ggf. auf Nachfragen antworten
*Trennung von Begründung und Antrag
*So viel wie nötig, so wenig wie möglich
*Umsetzung des Antrags muss klar sein: Wer? Was? Wann? Wie?
*Inhalt ist gut strukturiert/ Roter Faden
*Antrag wird möglichst frühzeitig im Verband verbreitet, so dass Änderungsanträge erarbeitet werden können


'''Typische Fehler die man vermeiden sollen'''
Hier kannst du einmal ganz ausführlich verfolgen, wie es von einer Idee über einen Antrag, seine Diskussion und Veränderung zur Bildung eines politischen Willens des Verbands kommen kann, der dann später umgesetzt wird. Somit kann eine Idee Wirklichkeit werden.
*Transparenz, Verständlichkeit, möglichst gut erklären, ggf. auf Nachfragen antworten
*Trennung von Begründung und Antrag
*So viel wie nötig, so wenig wie möglich
*Umsetzung des Antrags muss klar sein: Wer? Was? Wann? Wie?
*Inhalt ist gut strukturiert / Roter Faden
*Antrag wird möglichst frühzeitig im Verband verbreitet so dass Änderungsanträge erarbeitet werden können

Version vom 19. Januar 2017, 12:45 Uhr

Warum schreiben, diskutieren und beschließen wir überhaupt Anträge?

Bei Mitgliederversammlungen, Konferenzen, Ausschüssen und in Vorständen (kurz: pl. Gremien, sing. Gremium) stellen wir in unserem Verband Anträge. (Je nachdem auf welcher Ebene des Verbandes wir uns bewegen – Ortsverband, Kreisverband, Unterbezirk, Bezirk, Landesverband, Bundesverband [kurz: Gliederungen] – gibt es verschiedene Gremien.) Aus unserem sonstigen Alltag kennen wir Anträge meist bloß aus dem Umgang mit Ämtern. Bei ihnen beantragen wir einen Personalausweis, Arbeitslosengeld usw. Auch in den Gremien unseres Verbandes beantragen wir etwas von jemandem. Dieser „jemand“ ist der Teil des Verbandes, für den das Gremium steht, in dem der Antrag gestellt wird. Der Verband „als solcher“ existiert gar nicht, er besteht aus vielen verschiedenen Untergliederungen, die wiederum aus Untergliederungen und letztlich aus unzähligen Menschen bestehen. Wenn wir etwas in einem Gremium beantragen, richtet genaugenommen ein Teil des Verbandes einen Antrag an einen größeren Teil des Verbandes oder den Gesamtverband. Nur durch die Diskussion und den Beschluss dieser Anträge können wir herausfinden, was der Verband möchte.


Welche Anträge schreiben wir?

Anträge können aus sehr unterschiedlichen Gründen gestellt werden und je nach dem, warum sie gestellt werden, unterscheidet sich auch die Form, in der sie gestellt werden. Dabei unterscheidet sich auch, welcher Teil in den tatsächlichen Antrag kommt und welcher Teil in die Antragsbegründung. Die Antragsbegründung wird nämlich nicht mitbeschlossen. Hier ein kurzer Überblick:


Anträge mit Aufträgen an den Bundesvorstand

Ziele solcher Anträge können z.B. die Erstellung einer Broschüre oder Handreichung sein, die öffentliche oder verbandsinterne Positionierung zu einem Thema, die Berufung einer Arbeitsgruppe oder die Ausrichtung einer Veranstaltung. Ausgeführt werden diese Anträge vom Bundesvorstand. Die zuständige Konferenz muss also nur beschließen, ob sie das Thema vom Bundesvorstand bearbeitet haben möchte. In der Regel ist die Intention ein bestimmtes Thema, das als unterbetrachtet empfunden wird oder auch ein aktueller Anlass. Die Begründung für den Auftrag kommt hier in der Regel in die Begründung und muss nicht mitbeschlossen werden: Der konkrete Auftrag ist der wichtige Teil.


Satzungsändernde Anträge

Satzungsändernde Anträge können nur auf Bundeskonferenzen und nicht als Initiativanträge (s. unten) gestellt werden. Sie müssen mit einer Zweidrittelmehrheit beschlossen werden. Satzungsändernde Anträge ändern, wie der Name bereits sagt, die Satzung, also die den Falken zugrundeliegende Ordnung, in der die Gremien, Organisationsformen und –ebenen und die dazugehörigen Regeln festgelegt sind. Sie werden gestellt, wenn Menschen im Verband der Meinung sind, Teile der Satzung seien veraltet oder bedürften einer Überarbeitung, z.B. um benachteiligte Gruppen zu stärken, formale Privilegien aufzuheben oder Verfahren einfacher zu gestalten. Die konkrete Satzungsänderung ist hier der Antrag, während die Begründung nicht mitbeschlossen wird.


Positionierungen, Resolutionen etc.

Hier wird es ein bisschen schwammig. Wenn eine Gliederung oder ein Gremium eine Stellungnahme zu einem Thema erarbeitet, kann sie diese durch Konferenzen oder Ausschüsse beschließen lassen. Dadurch erlangt diese Positionierung den Rang einer offiziellen Ausrichtung des Verbandes. Mit Positionierungen müssen nicht zwangsläufig explizite Arbeitsaufträge verbunden sein, implizit ist aber immer der Arbeitsauftrag an den Bundesvorstand und das Bundesbüro, diese Positionierung nach außen zu vertreten, sie zu veröffentlichen und zugänglich zu machen. Deshalb ist hier der gesamte Text inklusive seiner Begründung Teil des Antrags. Oft werden aber auch noch weiterführende Aufträge mit dem Antrag verbunden, wie beispielsweise die Einrichtung einer Arbeitsgruppe oder die Erarbeitung einer Positionierung gegenüber politischen Gremien. In diesem Fall verschwimmen Positionierung mit Aufträgen an den Bundesvorstand. Viele verschiedene Dinge können eine Positionierung sein, von Stellungnahmen zu aktuellen Themen über allgemeine Ausrichtungen, aufgrund bereits längerer Debatten bis hin zu Gesellschaftsanalysen. Positionierungen sollen in der Regel im Verband weit gestreut werden, da es Themen sind, die möglichst breit diskutiert werden sollten.


Änderungsanträge

Änderungsanträge sind (auch rein formal) eine besondere Art der Anträge und werden mit Ä[Nummer] durchnummeriert. Sie werden ausschließlich als Reaktion auf bereits eingereichte Anträge verfasst und können jederzeit, solange ein Antrag noch nicht beschlossen ist, eingereicht werden. Sie wollen Dinge in den gestellten Anträgen verändern, das geht von eher formalen Änderungen (z.B. Satzstrukturen oder Wortwahl) bis hin zu einer Verschiebung des inhaltlichen Fokus, indem z.B. neue Teile dem Antrag hinzugefügt werden oder nicht geteilte Analysen gestrichen werden sollen. Änderungsanträge sind der formale Weg, eigene Positionen in die Auseinandersetzung um Verbandsbeschlüsse und –positionen einzubringen. Sie werden in der Regel mündlich auf der Konferenz begründet. Begründungen werden hier grundsätzlich nicht mitbeschlossen. Wie bereits im Punkt Positionierungen deutlich wurde, lässt sich nicht immer klar trennen, um welche Art von Antrag es sich handelt. So können z.B. Positionierungen eher allgemeine Diskussionsanregungen sein und nur als Auftakt für eine weiterführende Beschäftigung mit dem Thema dienen oder eine Gesellschaftsanalyse mit einer Satzungsänderung verbunden werden. Manchmal werden aus Änderungsanträgen neue Anträge oder ähnliche Anträge werden gegen- oder miteinander diskutiert, sodass klare Trennungen verschwimmen können. Deshalb ist diese grobe Unterscheidung auch nur eine Richtlinie.


Das macht einen guten Antrag aus:

  • Transparenz, Verständlichkeit, möglichst gut erklären, ggf. auf Nachfragen antworten
  • Trennung von Begründung und Antrag
  • So viel wie nötig, so wenig wie möglich
  • Umsetzung des Antrags muss klar sein: Wer? Was? Wann? Wie?
  • Inhalt ist gut strukturiert/ Roter Faden
  • Antrag wird möglichst frühzeitig im Verband verbreitet, so dass Änderungsanträge erarbeitet werden können

Hier kannst du einmal ganz ausführlich verfolgen, wie es von einer Idee über einen Antrag, seine Diskussion und Veränderung zur Bildung eines politischen Willens des Verbands kommen kann, der dann später umgesetzt wird. Somit kann eine Idee Wirklichkeit werden.