Anträge

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Warum schreiben, diskutieren und beschließen wir überhaupt Anträge?

Bei Mitgliederversammlungen, Konferenzen, Ausschüssen und in Vorständen (kurz: pl. Gremien, sing. Gremium) stellen wir in unserem Verband Anträge. (Je nachdem auf welcher Ebene des Verbandes wir uns bewegen – Ortsverband, Kreisverband, Unterbezirk, Bezirk, Landesverband, Bundesverband [kurz: Gliederungen] – gibt es verschiedene Gremien.) Aus unserem sonstigen Alltag kennen wir Anträge meist bloß aus dem Umgang mit Ämtern. Bei ihnen beantragen wir einen Personalausweis, Arbeitslosengeld usw. Auch in den Gremien unseres Verbandes beantragen wir etwas von jemandem. Dieser „jemand“ ist der Teil des Verbandes, für den das Gremium steht, in dem der Antrag gestellt wird. Der Verband „als solcher“ existiert gar nicht, er besteht aus vielen verschiedenen Untergliederungen, die wiederum aus Untergliederungen und letztlich aus unzähligen Menschen bestehen. Wenn wir etwas in einem Gremium beantragen, richtet genaugenommen ein Teil des Verbandes einen Antrag an einen größeren Teil des Verbandes oder den Gesamtverband. Nur durch die Diskussion und den Beschluss dieser Anträge können wir herausfinden, was der Verband möchte.


Welche Anträge schreiben wir?

Anträge können aus sehr unterschiedlichen Gründen gestellt werden und je nach dem, warum sie gestellt werden, unterscheidet sich auch die Form, in der sie gestellt werden. Dabei unterscheidet sich auch, welcher Teil in den tatsächlichen Antrag kommt und welcher Teil in die Antragsbegründung. Die Antragsbegründung wird nämlich nicht mitbeschlossen. Hier ein kurzer Überblick:


Anträge mit Aufträgen an den Bundesvorstand

Ziele solcher Anträge können z.B. die Erstellung einer Broschüre oder Handreichung sein, die öffentliche oder verbandsinterne Positionierung zu einem Thema, die Berufung einer Arbeitsgruppe oder die Ausrichtung einer Veranstaltung. Ausgeführt werden diese Anträge vom Bundesvorstand. Die zuständige Konferenz muss also nur beschließen, ob sie das Thema vom Bundesvorstand bearbeitet haben möchte. In der Regel ist die Intention ein bestimmtes Thema, das als unterbetrachtet empfunden wird oder auch ein aktueller Anlass. Die Begründung für den Auftrag kommt hier in der Regel in die Begründung und muss nicht mitbeschlossen werden: Der konkrete Auftrag ist der wichtige Teil.


Satzungsändernde Anträge

Satzungsändernde Anträge können nur auf Bundeskonferenzen und nicht als Initiativanträge (s. unten) gestellt werden. Sie müssen mit einer Zweidrittelmehrheit beschlossen werden. Satzungsändernde Anträge ändern, wie der Name bereits sagt, die Satzung, also die den Falken zugrundeliegende Ordnung, in der die Gremien, Organisationsformen und –ebenen und die dazugehörigen Regeln festgelegt sind. Sie werden gestellt, wenn Menschen im Verband der Meinung sind, Teile der Satzung seien veraltet oder bedürften einer Überarbeitung, z.B. um benachteiligte Gruppen zu stärken, formale Privilegien aufzuheben oder Verfahren einfacher zu gestalten. Die konkrete Satzungsänderung ist hier der Antrag, während die Begründung nicht mitbeschlossen wird.


Positionierungen, Resolutionen etc.

Hier wird es ein bisschen schwammig. Wenn eine Gliederung oder ein Gremium eine Stellungnahme zu einem Thema erarbeitet, kann sie diese durch Konferenzen oder Ausschüsse beschließen lassen. Dadurch erlangt diese Positionierung den Rang einer offiziellen Ausrichtung des Verbandes. Mit Positionierungen müssen nicht zwangsläufig explizite Arbeitsaufträge verbunden sein, implizit ist aber immer der Arbeitsauftrag an den Bundesvorstand und das Bundesbüro, diese Positionierung nach außen zu vertreten, sie zu veröffentlichen und zugänglich zu machen. Deshalb ist hier der gesamte Text inklusive seiner Begründung Teil des Antrags. Oft werden aber auch noch weiterführende Aufträge mit dem Antrag verbunden, wie beispielsweise die Einrichtung einer Arbeitsgruppe oder die Erarbeitung einer Positionierung gegenüber politischen Gremien. In diesem Fall verschwimmen Positionierung mit Aufträgen an den Bundesvorstand. Viele verschiedene Dinge können eine Positionierung sein, von Stellungnahmen zu aktuellen Themen über allgemeine Ausrichtungen, aufgrund bereits längerer Debatten bis hin zu Gesellschaftsanalysen. Positionierungen sollen in der Regel im Verband weit gestreut werden, da es Themen sind, die möglichst breit diskutiert werden sollten.


Änderungsanträge

Änderungsanträge sind (auch rein formal) eine besondere Art der Anträge und werden mit Ä[Nummer] durchnummeriert. Sie werden ausschließlich als Reaktion auf bereits eingereichte Anträge verfasst und können jederzeit, solange ein Antrag noch nicht beschlossen ist, eingereicht werden. Sie wollen Dinge in den gestellten Anträgen verändern, das geht von eher formalen Änderungen (z.B. Satzstrukturen oder Wortwahl) bis hin zu einer Verschiebung des inhaltlichen Fokus, indem z.B. neue Teile dem Antrag hinzugefügt werden oder nicht geteilte Analysen gestrichen werden sollen. Änderungsanträge sind der formale Weg, eigene Positionen in die Auseinandersetzung um Verbandsbeschlüsse und –positionen einzubringen. Sie werden in der Regel mündlich auf der Konferenz begründet. Begründungen werden hier grundsätzlich nicht mitbeschlossen. Wie bereits im Punkt Positionierungen deutlich wurde, lässt sich nicht immer klar trennen, um welche Art von Antrag es sich handelt. So können z.B. Positionierungen eher allgemeine Diskussionsanregungen sein und nur als Auftakt für eine weiterführende Beschäftigung mit dem Thema dienen oder eine Gesellschaftsanalyse mit einer Satzungsänderung verbunden werden. Manchmal werden aus Änderungsanträgen neue Anträge oder ähnliche Anträge werden gegen- oder miteinander diskutiert, sodass klare Trennungen verschwimmen können. Deshalb ist diese grobe Unterscheidung auch nur eine Richtlinie.


Das macht einen guten Antrag aus:

  • Transparenz, Verständlichkeit, möglichst gut erklären, ggf. auf Nachfragen antworten
  • Trennung von Begründung und Antrag
  • So viel wie nötig, so wenig wie möglich
  • Umsetzung des Antrags muss klar sein: Wer? Was? Wann? Wie?
  • Inhalt ist gut strukturiert/ Roter Faden
  • Antrag wird möglichst frühzeitig im Verband verbreitet, so dass Änderungsanträge erarbeitet werden können

Hier (Beispielhafte Antragsdiskussion) kannst du einmal ganz ausführlich verfolgen, wie es von einer Idee über einen Antrag, seine Diskussion und Veränderung zur Bildung eines politischen Willens des Verbands kommen kann, der dann später umgesetzt wird. Somit kann eine Idee Wirklichkeit werden.