Aufgaben und Funktionen der Kontrollkommissionen

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Die Aufgaben und Funktionen von Kontrollkommissionen des Verbandes ergeben sich aus der Satzung des Verbandes (Bundessatzung § Vl Die Bundeskontrollkommission):

Die Bundeskontrollkommission besteht aus fünf Mitgliedern.

Alle Beschäftigten beim Bundesvorstand und den mit ihm verbundenen Zweckeinrichtungen können nicht zum Mitglied der Bundeskontrollkommission gewählt werden.

Die Mitglieder der Bundeskontrollkommission wählen aus ihrer Mitte den*die Vorsitzende*n und seinen*ihre Stellvertreter*in.

Die Bundeskontrollkommission hat über die Einhaltung der Satzung und über die Durchführung der von der Bundeskonferenz und dem Bundesausschuss gefassten Beschlüsse zu wachen und bei Verstößen die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten.

Bei Streitigkeiten über die Auslegung der Satzung hat die Bundeskontrollkommission den Bundes-ausschuss anzurufen, dessen Entscheidung bis zur nächsten Bundeskonferenz Gültigkeit hat. Bei solchen Abstimmungen haben die Mitglieder des Bundesvorstandes kein Stimmrecht. Die Bundeskontrollkommission hat die laufende Geschäftsführung zu kontrollieren.

Alle Organe und Gliederungen des Verbandes sind der Bundeskontrollkommission zur Auskunftser-teilung verpflichtet.

Der Bundesvorstand ist verpflichtet, zu den von der Bundeskontrollkommission aufgeworfenen Fra-gen oder zu den von ihr gemachten Vorschlägen ohne Verzug Stellung zu nehmen. Die Bundeskontrollkommission ist Berufungsinstanz für Beschwerden über den Bundesvorstand. Vom Ergebnis der Beratungen sind die davon Betroffenen zu unterrichten.

Auf Antrag der Bundeskontrollkommission oder des Bundesvorstandes finden gemeinsame Sitzungen statt.

Auf Verlangen ist der Bundeskontrollkommission die Möglichkeit zu geben, dem Bundesausschuss zwischen den Konferenzen über ihre Tätigkeit zu berichten.


Diese in der Satzung des Verbandes beschriebenen Aufgaben und Funktionen der Bundeskontrollkommission haben für alle Kontrollkommissionen des Verbandes analog zu gelten. Kontrollkommissionen in unserem Verband haben also die Funktion einer Kontroll- und Berufungsinstanz.

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