Inventarisierung

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Die Inventarisierung oder auch Inventur ist die Erfassung aller vorhandenen Bestände. Durch die Inventur werden Vermögenswerte und Schulden eines Unternehmens zu einem bestimmten Stichtag ermittelt und schriftlich niedergelegt. Das Ergebnis einer Inventur ist das Inventar, ein Bestandsverzeichnis, das alle Vermögensteile und Schulden nach Art, Menge und Wert aufführt.

Jeder Kaufmann ist gemäß § 240 HGB und §§ 140, 141 AO im Rahmen der ordnungsmäßigen Buchführung zur Inventur verpflichtet, und zwar wenn er ein Unternehmen gründet oder übernimmt, wenn er es schließt, sowie zum Schluss eines jeden Geschäftsjahres.

Stellt die Inventur Abweichungen zwischen Soll- und Istbestand fest, führt dies zu einer Berichtigung des Sollbestandes. Inventurdifferenzen fließen voll erfolgswirksam in die Gewinn- und Verlustrechnung ein.

Für die Inventur gelten noch differenzierter betrachtet bestimmte Regeln und Gesetze, was und wie inventarisiert wird: Nicht inventarisiert werden müssen beispielsweise kurzlebige Wirtschaftsgüter oder Wirtschaftsgüter mit geringem Wert (bis 410,00 € netto).