Kriterien zur Qualifikation: Unterschied zwischen den Versionen

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* Zusätzlich ist der Nachweis ausreichender Kenntnis in Erster Hilfe im Umfang des »Erste-Hilfe-Lehrgangs« (12 Zeitstunden entsprechend 16 Schulungseinheiten) zu erbringen. Diese Schulung ist von einem lizenzierten Träger durchzuführen. In landesspezifischen Regelungen kann bestimmt werden, dass im begründeten Ausnahmefall der Standard »Lebensrettende Sofortmaßnahmen« gem. § 19 FeV (Fahrerlaubnisverordnung) als ausreichend angesehen wird (6 Zeitstunden entsprechend 8 Schulungseinheiten)
* Zusätzlich ist der Nachweis ausreichender Kenntnis in Erster Hilfe im Umfang des »Erste-Hilfe-Lehrgangs« (12 Zeitstunden entsprechend 16 Schulungseinheiten) zu erbringen. Diese Schulung ist von einem lizenzierten Träger durchzuführen. In landesspezifischen Regelungen kann bestimmt werden, dass im begründeten Ausnahmefall der Standard »Lebensrettende Sofortmaßnahmen« gem. § 19 FeV (Fahrerlaubnisverordnung) als ausreichend angesehen wird (6 Zeitstunden entsprechend 8 Schulungseinheiten)
*Für die Verlängerung (Neu-Ausstellung) der JuLeiCa ist die Teilnahme an einer oder mehreren Fortbildungsveranstaltungen im Umfang von insgesamt mindestens 8 Zeitstunden nachzuweisen.
*Für die Verlängerung (Neu-Ausstellung) der JuLeiCa ist die Teilnahme an einer oder mehreren Fortbildungsveranstaltungen im Umfang von insgesamt mindestens 8 Zeitstunden nachzuweisen.


Die praktische und theoretische Qualifizierung zum Erwerb der JuLeiCa umfasst mindestens die folgenden Inhalte:
Die praktische und theoretische Qualifizierung zum Erwerb der JuLeiCa umfasst mindestens die folgenden Inhalte:

Version vom 26. Februar 2016, 22:20 Uhr

Um die JuLeiCa (Jugendleitercard) zu erwerben, müssen verschiedene Qualitätsstandards erfüllt werden. Hier wird unterschieden zwischen bundesweiten und landesweiten Qualitätsstandards. Außerdem

Bundesweite Qualitätsstandards

Voraussetzungen für die Ausstellung der JuLeiCa:

  • Die Qualifizierung zum Erwerb der JuLeiCa umfasst mindestens 30 Zeitstunden
  • Zusätzlich ist der Nachweis ausreichender Kenntnis in Erster Hilfe im Umfang des »Erste-Hilfe-Lehrgangs« (12 Zeitstunden entsprechend 16 Schulungseinheiten) zu erbringen. Diese Schulung ist von einem lizenzierten Träger durchzuführen. In landesspezifischen Regelungen kann bestimmt werden, dass im begründeten Ausnahmefall der Standard »Lebensrettende Sofortmaßnahmen« gem. § 19 FeV (Fahrerlaubnisverordnung) als ausreichend angesehen wird (6 Zeitstunden entsprechend 8 Schulungseinheiten)
  • Für die Verlängerung (Neu-Ausstellung) der JuLeiCa ist die Teilnahme an einer oder mehreren Fortbildungsveranstaltungen im Umfang von insgesamt mindestens 8 Zeitstunden nachzuweisen.


Die praktische und theoretische Qualifizierung zum Erwerb der JuLeiCa umfasst mindestens die folgenden Inhalte:

  • Aufgaben und Funktionen der Jugendleiter*innen und Befähigung zur Leitung der Gruppen
  • Ziele, Methoden und Aufgaben der Jugendarbeit
  • Rechts- und Organisationsfragen der Jugendarbeit
  • psychologische und pädagogische Grundlagen für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
  • Gefährdungstatbestände des Jugendalters und Fragen des Kinder- und Jugendschutzes.
  • Darüber hinaus wird empfohlen, aktuelle Themen des Jugendalters und der Jugendarbeit wie Partizipation, Geschlechterrollen und Gender Mainstreaming, Migrationshintergrund und interkulturelle Kompetenz, internationaler Jugendaustausch und auch verbandsspezifische Themen zum Bestandteil von Ausbildungsstandards zu machen.

Für die ggf. zusätzlichen Landesregelungen empfiehlt es sich den Links der JuLeiCa Homepage zu folgen (http://www.juleica.de/?id=600)