Mitarbeiter*innengespräche

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Euch als Vorstand obliegt die Personalverantwortung. Dies ist eine sehr hohe Verantwortung, denn natürlich wollt ihr, dass es den Hauptamtlichen, die für unseren Verband arbeiten gut geht, sie zufrieden mit ihrem Arbeitsplatz sind, nicht in Arbeitswust oder unklaren Verantwortungen untergehen und die Arbeit für den Verband gern erbringen. Und natürlich wissen wir auch, dass die Arbeit für den Verband in der Hauptamtlichkeit anspruchsvoll, herausfordernd und meist auch ziemlich anstrengend ist. Um eurer Verantwortung in diesem Bereich gerecht zu werden, ist es sinnvoll, regelmäßig Gespräche mit den Hauptamtlichen zu führen (mindestens einmal im Jahr). In diesen Gesprächen sollen Zeit und Raum geschaffen werden, die aktuelle Situation und Befindlichkeit der Hauptamtlichen abzuklopfen und gemeinsam zu besprechen, an welchen Punkten Klärungs- oder Veränderungsbedarf besteht. Es bleibt aber auch klar: Hauptamtlich angestellte Sekretär*innen, Pädagogische Fachkräfte, Projektmitarbeiter*innen o.ä.: alle arbeiten für den Verband, den ihr als Vorstand führt und leitet. Das heißt, auch ihr habt Erwartungen an die Hauptamtlichen und ihre Arbeit. Ein Mitarbeiter*innengespräch sollte also stets beide Perspektiven beinhalten und klären. Aus Sicht der*des Hauptamtlichen könnte es sinnvoll sein, folgende Bereiche abzufragen:

  • Wie ist gerade die Zufriedenheit?
  • Wie ist die aktuelle Arbeitsbelastung?
  • Wie ist die qualitative Arbeitsbelastung?
  • Wo sind Zufriedenheiten/ Unzufriedenheiten?
  • Wie funktioniert die Zusammenarbeit mit anderen Hauptamtlichen und/oder Gremien?
  • Welchen Veränderungsbedarf gibt es?
  • Welche Wünsche werden geäußert?

Aber auch als Personalverantwortliche sollte ihr den Hauptamtlichen ein Feedback zu ihrer Arbeit geben. Dies sollte ehrlich, aber solidarisch, respektvoll und konstruktiv geäußert werden. Fragen, die beleuchtet werden sollten, sind die gleichen, wie oben, nur eben aus eurer Perspektive. Ein Mitarbeiter*innengespräch sollte grundsätzlich protokolliert werden. Es kann sinnvoll sein, hierfür ein festes Raster zu entwickeln und für alle Gespräche zu verwenden, dies erhöht die Vergleichbarkeit von Gesprächen über einen längeren Zeitraum. Auch sollten gemeinsame Ziel oder Absprachen über Veränderung der Arbeit, der Schwerpunkte, Fortbildungen, Ausstattung des Arbeitsplatzes u.ä. schriftlich festgehalten werden. Das fertig gestellte Protokoll sollte dann der*dem Mitarbeiter*in zur Einsicht und zu Kommentaren zur Verfügung gestellt werden. Wenn alle im Protokoll den Gesprächsinhalt zufriedenstellend wiedergegeben sehen, wird das Protokoll von den Gesprächsteilnehmer*innen unterzeichnet und zur Personalakte der*des Mitarbeiter*in genommen. Ein Muster für ein Mitarbeiter*innengespräch stellen wir euch hier zur Verfügung:Datei:Raster Personalgespräch.docx