Rolle des HA: beratende und ausführende Funktion

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Die/der Hauptamtliche hat sowohl eine beratende als auch eine ausführende Funktion und sollte sich ihren/seinen Informationsvorsprung bewusst sein. Sie/er sollte an Entscheidungsprozessen beteiligt sein, ohne dabei die Entscheidungen zu beeinflussen. Sie/er soll den Vostand beraten ohne ihn zu dominieren, muss Vorstandseintscheidungen ausführen ohne dabei selbstständiges denken einzustellen und nur blind zu gehorchen. Sie/er soll Eigenständig arbeiten, ohne sich zu verselbstständigen.