Satzung: Unterschied zwischen den Versionen

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Jeder eingetragene Verein benötigt lt. BGB eine Satzung. Die SJD – die Falken ist zwar kein eingetragener Verein aber ein anerkannter freier Träger der Jugendhilfe und bedarf somit ebenfalls einer Satzung. Die Satzung ist „das Gesetzbuch“ des Verbandes. Eine Satzung muss mindestens folgende Regelungen enthalten: Name und Sitz, Ziele und Aufgaben, ggf Gemeinnützigkeit, Mitgliedschaft und Beiträge, Vorstand, Anzahl der Vorstandsmitglieder, Wahl, Rechte und Pflichten, Mitgliederversammlung, Beschlussfähigkeit und Entscheidungsumfang gegenüber dem Vorstand, Beschlussverfolgung und Auflösung des Vereins sowie Änderungen und Vermögensbildung. Die Satzung kann mit einer 2/3 Mehrheit von der Konferenz geändert werden. Jede Gliederung vom OV bis zur Landesebene kann ihre eigene Satzung verabschieden. Bei Streitfällen gilt jedoch immer die Bundessatzung. Diese kann auf der Homepage des Bundesverbandes heruntergeladen werden.
Die Satzung eines Vereins ist sein eigenes kleines „Grundgesetz“, das Fundament des Vereinslebens. Sie muss so formuliert sein, dass sie alles Grundsätzliche in einem Verein klar regelt. Natürlich sollte die Satzung nur absolut fundamentale Fragen beantworten, aber eben alle diese Fragen. Ein Verein ist eine Körperschaft, also eine Vereinigung von Personen (oder anderen Organisation) und damit keine natürliche, sondern eine juristische Person. Unterschieden werden eingetragene und nicht eingetragene Vereine – juristisch spricht man dann von rechtsfähigen und nicht rechtsfähigen Vereinen. Wir als SJD – Die Falken sind ein nicht eingetragener, also nicht rechtsfähiger Verein. Diese juristische Finesse ist historisch und geht auf die Kaiserzeit und den Übergang ins Deutsche Reich zurück – hat aber bis heute Bestand. Der Gesetzgeber macht heute kaum mehr Unterschiede zwischen rechtsfähigen und nicht rechtsfähigen Vereinen, wir tragen eben nicht den Zusatz e.V. (eingetragener Verein) im Namen. In der Satzung müssen, wie gesagt, ein paar sehr grundlegende Dinge geregelt sein, andere wiederum nicht. Bei manchen reicht es auch aus, sie in der Satzung unkonkret zu benennen und auf die konkrete Klärung an anderer Stelle hinzuweisen (Beispiel: Mitgliedsbeiträge und die Höhe der Mitgliedsbeiträge).
 
Geregelt sein muss:  
*Name und Sitz,  
*Ziele und Aufgaben,  
*ggf. Gemeinnützigkeit,  
*Mitgliedschaft und Beiträge,  
*Mitgliederversammlung
*Vorstand, Anzahl der Vorstandsmitglieder,  
Wahl,  
*Auflösung des Vereins, sowie Änderungen und Vermögensbildung
*Vorgaben zur Änderung der Satzung  
 
Jede Gliederung vom OV bis zur Landesebene kann ihre eigene Satzung verabschieden. Eine Satzung ist beispielsweise Voraussetzung für die Anerkennung der Gliederung als gemeinnützig, im Sinne des Steuerrechts und damit auch Voraussetzung zur Anerkennung als freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe – was wiederum Voraussetzung für den Erhalt von Zuschüssen und Förderung ist.
Bei Fragen zur Auslegung und Interpretation der Satzung, sowie der Lösung von Streitfällen, ist die jeweils zuständige Kontrollkommission zu fragen.
Da wir als Bundesverband mit seinen Untergliederungen organisiert sind, ist die Satzung oberster Gültigkeit die Bundessatzung. Die Satzung einer Gliederung darf einer ihr übergeordneten Satzung nicht widersprechen. Achtet also bei euren Satzungsbeschlüssen darauf, ob diese auch im Einklang mit der Bundessatzung stehen. Die Bundessatzung kann auf der Homepage des Bundesverbandes heruntergeladen werden.
Als Ansprechpersonen bei Fragen stehen euch die Kontrollkommissionen in euren Gliederungen, die Bundeskontrollkommission und die*der [[Beratersekretär*in]] zur Verfügung.

Version vom 19. Januar 2017, 00:07 Uhr

Die Satzung eines Vereins ist sein eigenes kleines „Grundgesetz“, das Fundament des Vereinslebens. Sie muss so formuliert sein, dass sie alles Grundsätzliche in einem Verein klar regelt. Natürlich sollte die Satzung nur absolut fundamentale Fragen beantworten, aber eben alle diese Fragen. Ein Verein ist eine Körperschaft, also eine Vereinigung von Personen (oder anderen Organisation) und damit keine natürliche, sondern eine juristische Person. Unterschieden werden eingetragene und nicht eingetragene Vereine – juristisch spricht man dann von rechtsfähigen und nicht rechtsfähigen Vereinen. Wir als SJD – Die Falken sind ein nicht eingetragener, also nicht rechtsfähiger Verein. Diese juristische Finesse ist historisch und geht auf die Kaiserzeit und den Übergang ins Deutsche Reich zurück – hat aber bis heute Bestand. Der Gesetzgeber macht heute kaum mehr Unterschiede zwischen rechtsfähigen und nicht rechtsfähigen Vereinen, wir tragen eben nicht den Zusatz e.V. (eingetragener Verein) im Namen. In der Satzung müssen, wie gesagt, ein paar sehr grundlegende Dinge geregelt sein, andere wiederum nicht. Bei manchen reicht es auch aus, sie in der Satzung unkonkret zu benennen und auf die konkrete Klärung an anderer Stelle hinzuweisen (Beispiel: Mitgliedsbeiträge und die Höhe der Mitgliedsbeiträge).

Geregelt sein muss:

  • Name und Sitz,
  • Ziele und Aufgaben,
  • ggf. Gemeinnützigkeit,
  • Mitgliedschaft und Beiträge,
  • Mitgliederversammlung
  • Vorstand, Anzahl der Vorstandsmitglieder,

Wahl,

  • Auflösung des Vereins, sowie Änderungen und Vermögensbildung
  • Vorgaben zur Änderung der Satzung

Jede Gliederung vom OV bis zur Landesebene kann ihre eigene Satzung verabschieden. Eine Satzung ist beispielsweise Voraussetzung für die Anerkennung der Gliederung als gemeinnützig, im Sinne des Steuerrechts und damit auch Voraussetzung zur Anerkennung als freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe – was wiederum Voraussetzung für den Erhalt von Zuschüssen und Förderung ist. Bei Fragen zur Auslegung und Interpretation der Satzung, sowie der Lösung von Streitfällen, ist die jeweils zuständige Kontrollkommission zu fragen. Da wir als Bundesverband mit seinen Untergliederungen organisiert sind, ist die Satzung oberster Gültigkeit die Bundessatzung. Die Satzung einer Gliederung darf einer ihr übergeordneten Satzung nicht widersprechen. Achtet also bei euren Satzungsbeschlüssen darauf, ob diese auch im Einklang mit der Bundessatzung stehen. Die Bundessatzung kann auf der Homepage des Bundesverbandes heruntergeladen werden. Als Ansprechpersonen bei Fragen stehen euch die Kontrollkommissionen in euren Gliederungen, die Bundeskontrollkommission und die*der Beratersekretär*in zur Verfügung.