Verleihung und Vermietung

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Grundsätzlich ist erstmal die Frage zu klären, wer wem etwas verleiht. Sollte eure Gliederung über einen Vermögensträgerverein verfügen der Eigentümer von Wirtschaftsgütern (Zelte, Häuser, KFZ, anderes Material) ist, kann die Gliederung zur Umsetzung ihrer geplanten Aktivitäten auf das Material des Vereins zurückgreifen. Meist gibt die öffentliche Förderung her, dass die Miete von o.g. Gegenständen abrechenbar ist, d.h. dass Ausgaben für Miete in eure Verwendungsnachweise gegenüber Stadt, Kommune oder Land aufgenommen werden können. So ist es möglich, dass der Verein, bei dem ja der Aufwand für Anschaffung und Unterhalt des Materials liegt sein Material gegen Mietgebühr für die Gliederung zur Verfügung stellt.

Diese Vermietungen kann der Verein auch anderen Vereinen, gemeinnützigen Organisationen, Parteien oder Privatpersonen anbieten. (>>Konkurrenzverbot!!!)

Verfügt eure Gliederung nicht über einen Verein und verwaltet das Vermögen selbstständig bleibt immer noch die Vermietung an andere um Eigenmittel zu erwirtschaften. Aber aufgepasst, wie das Wort "erwirtschaften" schon anzeigt, befinden wir uns bei der Vermietung von Wirtschafftsgütern nicht mehr im ideelen Bereich der steuerlichen Spähren, sondern im Bereich des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs, der grundsätzlich steuerpflichtig ist. Ob eure Gliederung tatsächlich Umsatzsteuer abführen muss hängt von der Höhe des Umsatzes bzw. von der Höhe des Gewinns ab. Mehr Informationen dazu erhaltet ihr im Kapitel "Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung".

Vermietungen stellen also eine gute Möglichkeit dar, für die Gliederung (oder den Verein) Eigenmittel zu erwirtschaften.