Vorstandsposten

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Die Vorstandsposten sind sehr vielfältig. Es gibt den*die Vorsitzende oder auch eine Doppelspitze (eine Vorsitzende und ein Vorsitzender oder Modelle einer queeren Doppelspitze). Eine weibliche Doppelspitze (zwei weibliche Vorsitzende) ist ebenso möglich. Daneben gibt es stellvertretende Vorsitzende. F-Ring und SJ-Ringleitungen sind auch möglich. In vielen Gliederungen sind F- und SJ-Ringleitung gleichzeitig stellvertretende Vorsitzende. Zusätzlich gibt es noch Beisitzer*innen, welche meist einem Ring zugeordnet werden. Die Möglichkeit für Referent*innen ist auch vorhanden. Im Bundesvorstand gibt es z.B. Referent*innen für Mädchen- und Frauenpolitik, für Kinder- und Jugendpolitik und für Internationales. Die einzelnen Vorstandsposten sind mit unterschiedlichen Verantwortlichkeiten versehen. Die*der Vorsitzende trägt immer die Hauptverantwortung, z.B. für die Hauptamtlichen. Sie haben meist die Dienst- und Fachaufsicht inne. In den meisten Fällen sind sie auch unterschriftsberechtigt. Sie müssen z.B. diverse Anträge für finanzielle Mittel etc. unterschreiben und sind auch für die ordnungsgemäße Verwendung verantwortlich. Die restlichen Vorstandsmitglieder tragen aber auch Verantwortung. Alle Vorstandsmitglieder haben dasselbe Stimmrecht. Das bedeutet die Stimme der Vorsitzenden ist genauso wichtig, wie die Stimme von Beisitzenden.