Zielvereinbarungen

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Zielvereinbarungen sind ein wichtiges Element eines Arbeitnehmer*-Arbeitgeber*innen-Verhältnisses. Zielvereinbarungen dienen dem*r Arbeitnehmer*in(AN) als Orientierungshilfe, was von der Beschäftigung erwartet wird und was genau die Aufgabenbereiche umfassen. Für den*die Arbeitgeber*in (AG) bieten Zielvereinbarungen zum Einen eine Möglichkeit zu überprüfen, ob ein*e Arbeitnehmer*in die gewünschten Aufgaben erfüllt hat und darüberhinaus bieten sie eine Kontrollfunktion, um die eigenen Erwartungen reflektieren zu können.

Zielvereinbarungen müssen so formuliert sein, dass beide Seiten die Erfüllung erwarten können (AN muss wissen, dass es machbar ist; AG muss wissen, dass dadurch die Arbeit gewährleistet ist), sodass keine falschen Erwartungen entstehen. Des Weiteren ist es wichtig, dass Zielvereinbarungen nicht nur erstellt werden, dass sie erstellt sind. Die Kontrolle und Weiterentwicklung der Zielvereinbarungen gehören dazu. Auch Konsequenzen bei nicht-einhalten sind wichtig. Wie drakonisch diese sein sollten liegt dabei bei den Parteien, die die Zielvereinbarungen aushandeln.