Kontrollkommissionen

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Regelmäßig auf unseren Konferenzen wählen wir auch Kontrollkommissionen. Meist sind in ihnen eher ältere Genoss*innen zu finden und einige werden sich fragen: was machen denn eigentlich die Kontrollkommissionen so…

Kontrollkommissionen sind ein in unserer Satzung festgeschriebenes Gremium zur Überwachung und Kontrolle. Wen überwachen und kontrollieren sie denn? Hauptsächlich den Vorstand – und dies in zweifacher Hinsicht. Der Vorstand wird von den Mitgliedern oder den Delegierten einer Konferenz gewählt und damit wird ihm ein zeitlich befristeter Auftrag zur Leitung und Lenkung der Gliederung und seiner Geschäfte erteilt. Er bekommt also die Legitimation, sowohl politisch, als auch geschäftlich für die gesamte Gliederung zu handeln. Dabei ist der Vorstand in allen seinen Handlungen an die Beschlüsse der Konferenz und an die Satzung der Gliederung gebunden. Die Kontrollkommission überprüft, ob sich der Vorstand auch an diese Vorgaben hält. Wirtschaftlich überprüft sie, ob die Geschäfte der Gliederung fach- und sachgerecht geführt werden und ob die Mittel des Verbands (Eigen- und Fremdmittel) auch den satzungsgemäßen Zwecken entsprechend eingesetzt werden. Dafür kontrolliert die Kontrollkommission regelmäßig die Buchführung der Gliederung. Politisch überprüft die Kontrollkommission, ob der Vorstand sich an die geltenden Beschlüsse hält und die Aufträge der Konferenzen auch umsetzt.

Daneben kommt der Kontrollkommission noch ein weiteres Tätigkeitsfeld zu: Sie handelt in Fragen der Satzungsauslegung, sie ist also die verbandsinterne Gerichtsbarkeit.

In einem politischen und pluralistischen Verband kommt es vor, dass sich seine Mitglieder oder auch seine Untergliederungen untereinander nicht einig sind. Kommt es zu Streitfällen oder Fragen, wie etwas richtig gemacht werden müsste, kann die Kontrollkommission „angerufen“ (also eingeschaltet) werden. Sie prüft dann die Situation und entscheidet, wie ein Fall zu handhaben ist. Ihre Entscheidung hat Gültigkeit (zumindest, bis zur nächsten Konferenz oder bis eine übergeordnete Kontrollkommission etwas anderes entscheidet).

Ihr seht also: eine Kontrollkommission hat eine wichtige innerverbandliche Aufgabe: sie schützt die verbandsinterne Demokratie. Also habt bei der nächsten Konferenz keine Angst davor, euch auch mal in eine Kontrollkommission wählen zu lassen (nur im Vorstand könnt ihr dann logischerweise nicht sein, denn den soll die Kontrollkommission ja kontrollieren).

Auch das Tätigkeits- und Handlungsfeld der Kontrollkommission ergibt sich selbstverständlich aus der Satzung, dies ist ihre Handlungsgrundlage. Bei Fragen könnt ihr euch natürlich auch jederzeit an die Bundeskontrollkommission (über die*den Bundesgeschäftsführer*in zu erreichen) oder die*den Beratersekretär*in wenden.