Trägervereine

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Vereine als Verbandsausgründung können eine sehr sinnvolle Einrichtung sein, denn sie können Spielräume verbandlicher Arbeit erweitern. Unter einer Verbandsausgründung verstehen wir die Gründung eines Vereins, dessen Ziel und Zweck es ist, die Verbandsarbeit zu unterstützen und zu fördern. Dies kann, wie wir aufzeigen wollen, in vielfacher Hinsicht geschehen. Wir möchten hier ein paar Hinweise geben, was Vereine leisten können und worauf ihr jedoch trotzdem achten solltet, wenn ihr Vereine aus verbandlichen Interesse gründet, betreibt und verwaltet.

Vereine können den politischen Spielraum des Verbands erweitern

Wer kennt das nicht, die Tagesordnung der Vorstandssitzung ist voll mit Punkten. Neben der politischen Kampagne zur Mitgliedergewinnung stehen die Planung der nächsten Maßnahme, die Ausrichtung eines Aktiventreffens, die Auswertung eines Kinderwochenendes, die Planung der Vorstandsklausur und die Planung einer politischen Veranstaltungsreihe auf dem Plan. Und dann noch:

  • Personalgespräche,
  • Fördergespräche mit dem kommunalpolitischen Förderer zur nächsten Förderperiode der offenen Einrichtung,
  • die Haushaltsplanung der Einrichtung,
  • die Vermietung eures Fahrzeugs,
  • die Entscheidung über bauliche Instandsetzungsmaßnahmen in einem eurer Häuser mit entsprechenden Kostenvorschlägen verschiedener Baufirmen und
  • die Entscheidung über neue Arbeitsverträge für die Mitarbeiter*innen der Einrichtungen

Da könnt ihr euch wohl wieder auf eine Sitzung bis spät in die Nacht einrichten und wie so häufig werden wohl einige der „politischen“ Themen verschoben werden müssen, da die anderen brennen und unbedingt behandelt werden müssen. Geht das nicht irgendwie anders? Ihr wisst ja, dass die Einrichtungen fester Bestandteil der verbandlichen Arbeit sind, euch in der jugendpolitischen Öffentlichkeit ein Standing verschaffen und natürlich auch über die Einrichtungen Kinder und Jugendliche auf eure Maßnahmen mitkommen. Kurz: Sie sind wichtig! Aber das andere doch auch!?

Auf euch als ehrenamtlicher Vorstand lastet eine hohe Verantwortung. Ihr seid treuhänderisch verantwortlich für das Gesamtvermögen eures Verbands und vertretet ihn nach innen und außen. Treuhänderische Verantwortung bedeutet, dass das Recht zur Verwaltung des Eigentums oder das Sprechen im Namen eurer Gliederung durch die Wahl von euch als ihrem Vorstand an euch übertragen wurde. Euch werden durch eure Wahl jedoch nicht nur die Rechte, sondern auch die Pflichten, bspw. zur ordentlichen Geschäftsführung übertragen. Auch für die Mitarbeiter*innen seid ihr als Arbeitgeber*in verantwortlich. Durch die Gründung eines Vereins besteht die Möglichkeit, bestimmte Tätigkeiten des Verbands auszulagern – sowohl in finanzieller, als auch in rechtlicher Hinsicht. Dann wäre der Vorstand des Vereins für alle Punkte eurer Tagesordnung zuständig, die oben mit Aufzählungspunkten versehen sind (sofern die Güter und Verträge in Trägerschaft des Vereins liegen). Ihm obliegt dann die Personal- und Einrichtungsführung, was eine enorme Erleichterung für die verbandliche Arbeit sein kann. Ihr könnt so den Freiraum gewinnen, als Vorstand der Gliederung euren Fokus auf die politische Kinder- und Jugendverbandsarbeit zu legen und entlastet euch als Vorstand gleichzeitig von einem guten Stück Verantwortung.

Vereine können helfen, freie Mittel zu erwirtschaften

Als Gliederung wollt ihr eine Ferienfreizeit durchführen. Sie ist kurz, deswegen wollt ihr nicht weit weg. Ein Fahrzeug braucht ihr aber trotzdem. Eure Förderung erlaubt es, Kosten für Unterkunft und Miete abzurechnen. Euer Verein betreibt einen Zeltlagerplatz ganz in eurer Nähe und einen Bulli hat er auch? Ihr könnt euch ja den Bulli vom Verein mieten und auf seinen Platz fahren. Dafür bezahlt ihr natürlich auch Geld. So erwirtschaftet der Verein Geld aus seiner Arbeit (Betreiben eines Zeltlagerplatzes), welches später für andere Zwecke zur Verfügung stehen kann. Beispielsweise, wenn ihr auf die Idee kommt, ein Spielmobil zu betreiben, aber keine Mittel zur Anschaffung einer Hüpfburg habt. Jetzt könnt ihr mit dem Verein reden. Vielleicht kann dieser ja zusätzlich zu seinem Zeltlagerplatz und seinem Fahrzeug noch eine Hüpfburg kaufen, die er a) zur Vermietung zur Verfügung stellt und b) euch für verbandliche Einsätze kostenlos überlässt? Ihr seht also, durch einen Verein ergeben sich unterschiedliche Möglichkeiten. Er kann als Vermögensträger des Verbands fungieren. Bei allen Vorteilen, die sich aus dem Betreiben eines Vereins ergeben können, solltet ihr jedoch unbedingt auch ein paar Dinge beachten:

Bindung des Vereins an den Verband

Natürlich sollte es sich bei dem Verein ebenfalls um einen gemeinnützigen Verein handeln (wird über den Satzungszweck geregelt). Ebenfalls ist jedoch wichtig, dass ihr euch bereits bei der Satzung darüber Gedanken macht, wie der Verein mit dem Verband verzahnt werden kann. Denn es nützt euch nichts, wenn sich der Verein in seiner Entwicklung vom Verband entfernt und euch nachher gar nicht mehr zur Verfügung steht, weil er ein völlig unabhängiges Eigenleben entwickelt hat. Als sogenannter Vermögensträger sollte der Verein in seiner inneren Struktur an den Verband gebunden sein. Dies kann auf unterschiedliche Arten erfolgen, ein beliebtes Modell ist das eines mitgliederbegrenzten Säulenvereins. D.h.: der Verein besteht aus einer klar benannten Anzahl an Mitgliedern, die von bestimmten verbandlichen Säulen benannt und abberufen werden. Säulen können zum Beispiel Untergliederungen eurer Gliederung sein. Auch könnte dem Vorstand/ Vorsitz ein natürlicher Platz innerhalb des Vereins oder Vereinsvorstands eingeräumt werden. So bleibt gewahrt, dass der Verein stets im allgemeinen verbandlichen Interesse handelt und wirklich als Vermögensträger zur Verfügung steht. Dies alles solltet ihr im Vorfeld einer Vereinsgründung bedenken und innerhalb der Satzung regeln, bevor es zur Vereinsgründung kommt.

Wahrscheinlich wird es schwer, bereits bestehende Einrichtungen oder Fahrzeuge in eurer Trägerschaft an den Verein zu übertragen (es sei denn, sie gehören euch, sind also aus verbandlichen Eigenmitteln angeschafft worden, dann könnt ihr sie natürlich an den Verband veräußern). Aber in Zukunft ausstehende Übernahmen oder größere Anschaffungen können dann über den Verein abgewickelt werden.

Natürlich bedeutet die Gründung einer neuen Struktur auch ein gewisses „mehr“ an Arbeit. Auch darüber solltet ihr euch im Vorfeld Gedanken machen und Regelungen finden. Wer macht die Finanz- und Kassenführung des Vereins? Welche Personen könnten sich eine Vorstandsarbeit im Verein vorstellen? Soll durch Mitgliedschaft eine Beitragsgebühr für die Mitglieder entstehen?

Bei allen diesen Fragen unterstützt euch gern der*die Beratersekretär*in.