Verantwortlichkeit für bauliche Instandsetzung

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Die Verantwortlichkeit für die bauliche Insatndsetzung kann sehr sehr unterschiedlich sein. Zunächst muss die Frage geklärt werden, wem dieser Raum gehört. Das heißt, ob er in eurem besitz oder angemietet ist. In den meisten Fällen ist der Raum wahrscheinlich extern angemietet, von der Stadt/Kommune überlassen oder von einem verbandsnahen Trägervereins (siehe auch: Trägervereine) angemietet.

Externe Anmietung

Sollte der Raum extern angemietet sein, ist grundsätzlich der Vermieter für die bauliche Instandsetzung zuständig. Ausgenommen sind Renoviierungsarbeiten oder von euch vorgenommene bauliche Anpassungen. Der Vermieter schuldet grundsätzlich das Objekt in einem entsprechenden baulichen Zustand. Bei Bedarf müsst ihr euren Vermieter auf die entsprechenden Mängel hinweisen. Es ist seine Pflicht diese zu beheben, sofern ihr regulär Miete zahlt und gezahlt habt.

Räume der öffentlichen Hand

Auch Räumlichkeiten, die euch von der öffentlichen Hand, also der Stadt oder Kommune etc., für eine gemeinnützige Arbeit überlassen wurden, müssen von der öffentlichen Hand instandgehalten werden. Hier ist die Einforderung nach der Behebung der baulichen Mängel vielleicht ein bisschen schwieriger, da euch die Stadt eventuell bei der Zahlung von Miete sehr weit entgegen gekommen ist. Dennoch ist auch das ihre Verantwortung. Hier solltet ihr versuchen in gemeinsamen Gesprächen darauf hinzuwirken. Es ist grundsätzlich kein Fehler jemand Erfahrenes mit in solche Gespräche zu nehmen. Das muss auf keinen Fall gleich ein Anwalt sein, Erfahrungen in der Jugendverbandsarbeit und/oder mit den Grundzügen des Mietrechts sind da völlig ausreichend.

Im Eigentum eines Trägervereins.

Auch hier gibt es theoretisch die klare Trennung zwischen der Vermeiter- und der Mieterpartei. Die ist allerdings in der Praxis nicht ganz so leicht einzuhalten, da innerhalb des Trägervereins (siehe auch: Trägervereine) ja auch Genossen und Freunde des Verbandes aktiv sein werden. Mithilfe eines Trägervereins lässt sich allerdings eine spannende Struktur bilden. Ihr könntet dem Trägerverein als Eigentümer eures Raumes/Hauses/Zeltplatzes eine geringe Miete zahlen. Diese Miete ist abrechenbar und für eure Verwendungsnachweise anrechenbar. Der Trägerverein sammelt diese Miete auf einem für eure Einrichtung gebildetem Buchhaltungskonto (Hierfür reicht natürlich auch eine Excelübersicht), damit dieses Geld später wieder für Umbauten und Renovierungsarbeiten nach euren Wünschen zur Verfügung steht.

Grundsätzlich gibt es in manchen Städten und Kommunen auch Zuschüsse für die baulichen Änderungen oder Instandhaltungen von Gruppenräumen. Dies lässt sich mit Hilfe der Förderkriterien der jeweiligen Stadt/Gemeinde oder des Stadt-/Kreisjugendringes klären. Notfalls unterstützt euch der Beratersekretär aus dem Bundesbüro gerne.